Lärmaktionspläne
Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft (Richtlinie 2002/49/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25.06.2002) sind gemäß § 47 a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie der Verordnung über die Lärmkartierung - 34. BImSchV Städte und Gemeinden in der Pflicht, einen Lärmaktionsplan für die betroffenen Hauptverkehrsstraßen aufzustellen und diesen Lärmaktionsplan in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren. Mit Lärmaktionsplänen sollen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr geregelt werden. Die Notwendigkeit zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes ergibt sich durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 31.03.2022 gegen das Land Portugal. Dies sagt aus, dass überall dort Lärmaktionspläne aufzustellen sind, wo nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49 Lärmkarten erstellt wurden. Unabhängig ob keine oder nur eine geringfügige Betroffenheit vorliegt. Die Lärmkarten werden durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) den Städten und Gemeinden zur Verfügung gestellt. Die Lärmkarten fassen zusammen, welche Lärmquellen es in dem zu betrachtenden Gebiet gibt, welche Lärmbelastungen von ihnen ausgehen, wo Grenzwerte überschritten werden und wie viele Menschen davon betroffen sind. Damit werden Lärmprobleme und deren Ursachen sichtbar gemacht.
Mit Schreiben vom 17.01.2023 wurden der Blumenstadt Tessin die aktuellen Lärmkarten vom LUNG übergeben. Die Blumenstadt Tessin ist durch das Vorhandensein der Bundesautobahn A20 als Hauptverkehrsstraße vom Verkehrslärm betroffen.
Die Blumenstadt ist nicht Träger der Straßenbaulast für die Bundesautobahn A20, welche die Lärmbelastung/-belästigung auslöst. Dieses fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bundesrepublik Deutschland als Träger der Straßenbaulast (Autobahn GmbH des Bundes), weshalb durch die Blumenstadt Tessin keine Maßnahmen in dem entsprechenden Lärmaktionsplan geplant, sondern nur empfohlen werden.
Stand 08. April 2025
Lärmaktionsplan Blumenstadt Tessin
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