Wahl des 9. Landtages für Mecklenburg-Vorpommern am 20. September 2026

Ihre Ansprechpartner:

Hinweise zur Beantragung eines Wahlscheines

Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie nochmals auf die Modalitäten zur Beantragung eines Wahlscheines hinweisen.
Wie kann der Antrag gestellt werden?
• Mit Formular: Nutzen Sie den Wahlscheinantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte.
• Formlos schriftlich: Per Post oder per E-Mail direkt bei der Gemeindewahlbehörde.
• Mündlich: Persönlich direkt bei der Gemeindewahlbehörde.
• ❌ Wichtig: Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig!
Welche Angaben werden benötigt?
Für die Identifizierung des Antragstellers muss der Antrag folgende Daten enthalten:
• alle Vor- und Familiennamen
• Geburtsdatum
• Wohnanschrift
• ggfs. Zustellanschrift bei abweichender Versandadresse
Welche Fristen gelten?
• Reguläre Frist: Bis Freitag, 18.09.2026 um 12:00 Uhr bei der Gemeindewahlbehörde.
• Ausnahme bei plötzlicher Erkrankung: Sollten Sie aufgrund einer unvorhergesehenen Erkrankung das Wahlbüro nicht aufsuchen können, ist die Beantragung noch am Sonntag, 20.09.2026 bis 15:00 Uhr möglich.
Ihre Gemeindewahlbehörde

Bekanntmachungen zur Landtagswahl 2026

Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

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Informationen der Landeswahlleitung

Hinweise zum Wahlvorschlagsverfahren

zur Website (laiv-mv.de)

Wahlkreiskarten zur Landtagswahl 2026

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Informationen für Wahler und Kandidaten

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Wahlergebnisse

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