Wahl des 9. Landtages für Mecklenburg-Vorpommern am 20. September 2026
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger:innen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 37 Tagen in Mecklenburg-Vorpommern nach dem Melderegister ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich, ohne eine Wohnung zu haben, sonst gewöhnlich dort aufhalten, sowie nicht durch einen Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. zum FAQ (laiv-mv.de)
Hinweise zur Beantragung eines Wahlscheines
Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie nochmals auf die Modalitäten zur Beantragung eines Wahlscheines hinweisen.
Wie kann der Antrag gestellt werden?
• Mit Formular: Nutzen Sie den Wahlscheinantrag auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte.
• Formlos schriftlich: Per Post oder per E-Mail direkt bei der Gemeindewahlbehörde.
• Mündlich: Persönlich direkt bei der Gemeindewahlbehörde.
• ❌ Wichtig: Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig!
Welche Angaben werden benötigt?
Für die Identifizierung des Antragstellers muss der Antrag folgende Daten enthalten:
• alle Vor- und Familiennamen
• Geburtsdatum
• Wohnanschrift
• ggfs. Zustellanschrift bei abweichender Versandadresse
Welche Fristen gelten?
• Reguläre Frist: Bis Freitag, 18.09.2026 um 12:00 Uhr bei der Gemeindewahlbehörde.
• Ausnahme bei plötzlicher Erkrankung: Sollten Sie aufgrund einer unvorhergesehenen Erkrankung das Wahlbüro nicht aufsuchen können, ist die Beantragung noch am Sonntag, 20.09.2026 bis 15:00 Uhr möglich.
Ihre Gemeindewahlbehörde
Bekanntmachungen zur Landtagswahl 2026
Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
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Hinweise zum Wahlvorschlagsverfahren
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Wahlergebnisse der Jahre 2019 - 2024
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