Anmeldung der Eheschließung
Die Anmeldung der Eheschließung dient der Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen, d. h. es wird geprüft, ob die Personen, die heiraten wollen, auch heiraten dürfen. Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt immer bei dem Standesamt der Gemeinde bei der mindestens einer der beiden Partner gemeldet ist. Die Anmeldung ist frühestens sechs Monate vor dem Eheschließungstermin möglich. Hierzu sind verschiedene Unterlagen vorzulegen.
Dokumente für die Anmeldung einer Eheschließung ohne Auslandsbezug
- Gültige Personalausweise oder Reisepässe
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, mit aktuellen Daten.
(Mit einer Geburtsurkunde kann man nicht heiraten! Wenden Sie sich direkt an das Standesamt, in dem Ihre Geburt beurkundet wurde.)
- Wenn Sie nicht im Amt Tessin wohnen, wird eine erweiterte Meldebescheinigung benötigt.
- Geburtsurkunde/n gemeinsamer Kinder auf denen der Vater eingetragen ist.
- Wenn Sie nicht zum ersten Mal die Ehe schließen:
• Eheurkunde der Vorehe und rechtskräftiger Gerichtsbeschluss bzw. die Sterbeurkunde
• alternativ: neuer beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister (wenden Sie sich dazu an das Standesamt, in dem Sie die Vorehe geschlossen haben)
Wenn Sie schon einmal im Ausland geheiratet haben und/oder im Ausland geschieden wurden oder Ihr früherer Ehepartner im Ausland gestorben ist, sprechen Sie uns an; es besteht unter Umständen ein besonderer Klärungsbedarf!
Dokumente für die Anmeldung einer Eheschließung mit Auslandsbezug
Wenden Sie sich aufgrund der Bearbeitungsdauer immer rechtzeitig zur Beratung an uns, wenn mindestens ein Beteiligter:
- im Ausland geboren wurde (auch bei deutscher Staatsangehörigkeit)
- Ausländer ist (auch EU-Bürger)
- im Ausland geheiratet hat
- im Ausland geschieden wurde
- die deutsche Sprache nicht fließend beherrscht
Grundsätzlich benötigen ausländische Staatsangehörige ein Ehefähigkeitszeugnis ihrer zuständigen Heimatbehörde, damit sie in Deutschland die Ehe schließen können. Stellt der Heimatstaat kein Ehefähigkeitszeugnis aus, muss beim Oberlandesgericht Rostock ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses gestellt werden. Der Antrag wird im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung im Standesamt gestellt. Bei der Beantragung müssen alle erforderlichen Dokumente beider Beteiligter im Original, ggfs. mit Übersetzungen und Apostille / Legalisation eingereicht werden.
Bitte reichen Sie die Unterlagen frühzeitig beim Standesamt ein.
Nach erfolgter Prüfung der Ehevoraussetzungen melden wir uns bei Ihnen und vereinbaren einen Termin für die Anmeldung und Absprache der Eheschließung. Hierbei sollten beide Partner anwesend sein.