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Gremien

Wer wann wie und von wem gewählt wird, legen die Bundesländer für ihre Kommunen fest.
Ausgangspunkt aller politischen Macht ist, wie überall in Demokratien, das Volk. Die Einwohnerinnen und Einwohner einer Kommune wählen alle fünf Jahre, die Stadtvertretung (den Gemeinderat). Die Anzahl der zu wählenden Personen hängt von der Größe der Stadt (Gemeinde) ab.
In unserer Stadt Tessin besteht die Stadtvertretung aus 15 Mitgliedern.

Ebenfalls direkt von der Bevölkerung gewählt wird der oder die Bürgermeister/in.

Da unsere Stadt Tessin eine kreisangehörige Stadt ist, wählen die Einwohnerinnen und Einwohner nicht nur die Stadtvertretung und den/die Bürgermeister/ in für ihre Stadt, sondern auch mit den Einwohnern der anderen Gemeinden zusammen die Mitglieder des Kreistages und den Landrat oder die Landrätin.

Wahlberechtigt bei uns in der Stadt Tessin sind alle Einwohnerinnen und Einwohner, die deutsche Staatsbürger oder Staatsbürger in einem EU-Mitgliedsland sind und mindestens 16 Jahre alt sind.  Mit 18 Jahren darf man jedoch erst in die Stadtvertretung hinein gewählt werden.

Im Landkreis wird dem Landrat Beigeordnete zur Seite gestellt, um die vielen Aufgaben zu bewältigen. Die Beigeordneten werden vom Kreistag gewählt und sind für bestimmte Fachgebiete verantwortlich.

Die Gremienmitglieder werden aus der Reihe der Stadtvertreter und berufene sachkundige Einwohner gebildet.

Im Jahr 2019 finden in Mecklenburg – Vorpommern die nächsten Kommunalwahlen statt.
Hier werden auch die Stadtvertretung der Stadt Tessin und die Mitglieder des Kreistages des Landkreises Rostock neu gewählt.    

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